Elektronische Signaturen: Gesetzgebung und Rechtsgültigkeit in Deutschland (DE)

Rechtsgültigkeit von elektronischen Signaturen in Deutschland

Ist eine elektronische Signatur in Deutschland rechtsverbindlich?

Ja. In Deutschland sind elektronische Signaturen seit 2001 gesetzlich anerkannt. 2016 wurden die Vorschriften zu elektronischen Signaturen in der gesamten Europäischen Union durch die eIDAS-Verordnung vereinheitlicht.

Welchen Gesetzen unterliegen elektronische Signaturen in Deutschland?

2016 hat Deutschland die eIDAS-Verordnung umgesetzt, die die Gesetze für elektronische Signaturen in der gesamten EU vereinheitlicht. Jede elektronische Signatur, die über einen von einem EU-Mitgliedstaat zertifizierten Anbieter von Vertrauensdiensten geleistet wird, ist in der gesamten Europäischen Union rechtskräftig und durchsetzbar.

In der eIDAS-Verordnung werden drei Arten von elektronischen Signaturen definiert:

Qualifizierte elektronische Signaturen sind rechtlich gleichwertig mit einer handschriftlichen Unterschrift. Nicht qualifizierte elektronische Signaturen können vor Gericht nicht allein deshalb als Beweismittel abgelehnt werden, weil sie elektronisch sind oder die Anforderungen einer QES nicht erfüllen.

Welche Art von elektronischer Signatur benötige ich?

In Deutschland ist eine SES für folgende Dokumente ausreichend:

Eine QES ist erforderlich für:

Welche Arten von elektronischen Signaturen sind bei PandaDoc möglich?

PandaDoc bietet SES- und QES-Signaturen. Hier erfahren Sie, wie PandaDoc die globale Gesetzgebung für elektronische Signaturen umsetzt:

Kann ich die PandaDoc Software für elektronische Signaturen in Deutschland verwenden?

Ja, die elektronischen Signaturen von PandaDoc sind mit den deutschen Gesetzen für elektronische Signaturen konform. Das macht es für Sie einfach, Verträge zu unterschreiben und in Deutschland Geschäfte zu machen. Mit einer Registrierung können Sie PandaDoc 14 Tage lang kostenlos testen.

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